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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für den Transport von Waren durch EuropeanMoving Holdings Ltd
Diese Bedingungen erklären die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Parteien dieser Vereinbarung. Wo das Wort „Sie“ oder „Ihr“ verwenden wird, bedeutet es der Kunde. „Wir“, „Uns“ oder „Unser“ bedeutet das Umzugsunternehmen. Diese Geschäftsbedingungen können nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung geändert oder aktualisiert werden. In den Paragraphen 8, 9, 10 und 11 wird unsere Haftung für Verluste und Schäden geregelt.
1. Unser Angebot
1.1 Unser Angebot enthält, soweit nicht anders angegeben, keine Versicherung, Stornierungs- / Aufschubverzicht, Zollgebühren, Hafengebühren, einschließlich (aber nicht darauf beschränkt ) Liegegeld (Demurrage), Inspektionen und Gebühren oder Steuern, die an Behörden oder Agenturen zu zahlen sind.
1.2 Unser Angebot ist ab Ausstellungsdatum sieben Tage gültig. Sofern in unserem Angebot nicht bereits enthalten, gelten in den folgenden Fällen angemessene Zusatzkosten:
1.2.1 Wenn die Arbeit nicht innerhalb von achtundzwanzig Tagen nach der Annahme beginnt;
1.2.2 Wenn wir Ihnen einen Preis einschließlich Rücklieferung von einem Warenlager innerhalb unseres Angebots gegeben haben und die Rücklieferung aus dem Warenlager nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Angebotserstellung erfolgt ist;
1.2.3 Unsere Kosten ändern sich aufgrund von Währungsschwankungen, Änderungen in den Steuer-, Fracht-, Treibstoff-, Fähr- oder Mautgebühren, die nicht unserer Kontrolle unterliegen.
1.2.4 Die Arbeiten werden an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag oder außerhalb der normalen Öffnungszeiten (08.00-20.00 Uhr) auf Ihre Anfrage durchgeführt.
1.2.5 Wir müssen auf Ihre Aufforderung hin Waren oberhalb des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses abholen oder liefern.
1.2.6 Wenn Sie oder Ihre Vertreter die Abholung oder den Zugriff auf Ihre Waren verlangen, während diese im Lager sind;
1.2.7 Wir liefern alle zusätzlichen Dienstleistungen, einschließlich Transport oder Lagerung von zusätzlichen Waren (diese Bedingungen gelten für solche Arbeiten).
1.2.8 Der Ein- oder Ausgang zu den Räumlichkeiten, Treppen, Aufzügen oder Türen ist ohne mechanische Ausrüstung oder bauliche Veränderungen ungeeignet, oder die Zufahrt, Straße oder Gasse ist für unsere Fahrzeuge und / oder Container/ für das Be- und Entladen innerhalb von 20 Metern der Haustür nicht geeignet.
1.2.9 Wir müssen Parkgebühren oder andere Gebühren bezahlen (einschließlich Geldstrafen, wenn Sie keine Aussetzungen von Parkbeschränkungen vereinbart haben), um Dienstleistungen in Ihrem Auftrag auszuführen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung sind Parkgebühren für gestzeswidriges Parken, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht werden, keine Kosten, und Sie sind nicht für deren Zahlung verantwortlich.
1.2.10 Es gibt Verzögerungen oder Ereignisse außerhalb unserer Kontrolle, die die Ressourcen oder die Zeit, die zur Ausführung der vereinbarten Arbeit benötigt werden, erhöhen oder verlängern.
1.2.11 Wir stimmen schriftlich zu, unsere Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 8.1 vor Beginn der Arbeiten zu erhöhen.
1.3 Sie stimmen zu, alle angemessenen Kosten zu tragen, die sich aus den oben genannten Umständen ergeben.
2. Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind
2.1 Wir werden nicht:
2.1.1 Möbel jeglicher Art auseinander- oder zusammenbauen
2.1.2 Armaturen oder Geräte abklemmen, wieder anschließen, demontieren oder wieder zusammenbauen.
2.1.3 Bodenbeläge entfernen oder verlegen.
2.1.4 Gegenstände vom Dachboden tragen, es sei denn, er ist ordnungsgemäß ausgeleuchtet, mit Fußböden versehen und ein sicherer Zugang ist gewährleistet.
2.1.5 alle unter Ziffer 4 aufgelisteten Waren transportieren und lagern.
2.1.6 Gartenmöbel und -geräte auseinander- oder zusammenbauen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Schuppen, Gewächshäuser, Gartenhäuser, Spielgeräte im Freien und Satellitenschüsseln, oder Pflastersteine, Blumentöpfe und -kästen und dergleichen bewegen.
2.2 Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt oder qualifiziert, solche Arbeiten auszuführen.
3. Ihre Verantwortung
3.1 Es liegt in Ihrer Verantwortung:
3.1.1 Angemessenen Versicherungsschutz für die zum Transport und / oder Lagerung übergebenen Waren gegen alle versicherbaren Risiken, wie sie in den Punkten 8.1 und 8.2 festgelegt sind, zu organisieren
3.1.2 auf eigene Kosten alle Dokumente, Genehmigungen, Lizenzen, Zollpapiere, die für den Umzug notwendig sind, zu besorgen
3.1.3 die Kosten für die Parksperre zu zahlen, die uns bei der Ausführung der Arbeiten entstehen.
3.1.4 Sie müssen anwesend sein oder während der gesamten Abholung und Lieferung der Umzugsgüter vertreten sein und entsprechende Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, um das Be- und Entladen sicherzustellen, wie mit Ihrem Umzugskoordinator vereinbart.
3.1.5 Wenn wir Ihnen Umzugsgutlisten, Quittungen, Frachtpapiere oder andere relevante Dokumente übermitteln, müssen Sie sicherstellen, dass diese von Ihnen oder Ihrem autorisierten Vertreter als Bestätigung für die Abholung bzw. Lieferung der Waren unterzeichnet sind.
3.1.6 Sie müssen alle notwendigen Maßnahmen treffen, damit keine Umzugsgüter, die transportiert werden sollten, versehentlich zurückgelassen bzw. entfernt wurden.
3.1.7 Überwachung für Umzugsgüter, die sich in unbeaufsichtigten Räumen oder in Räumen, wo andere Personen wie (aber nicht nur) Mieter oder Arbeiter anwesend sind oder sein werden, befinden.
3.1.8 Vorbereitung und solide Verpackung aller Geräte, auch der elektronischen, vor dem Umzug.
3.1.9 Kühlschränke und Tiefkühltruhen leeren, ordnungsgemäß auftauen und reinigen. Wir sind für den Inhalt nicht verantwortlich.
3.1.10 Sicherstellen, dass alle Haushalts- und Gartengeräte, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt Waschmaschinen, Geschirrspüler, Schlauchleitungen, Benzinrasenmäher, sauber und trocken sind und keine Restflüssigkeit mehr enthalten.
3.1.11 uns während des Transports und / oder der Lagerung der Umzugsgüter eine korrekte und aktuelle Kontaktadresse und Telefonnummer zu geben.
3.1.12 Ordnungsgemäße Beförderung, Lagerung oder Entsorgung der in Abschnitt 4 aufgeführten Güter.
3.2 Abgesehen von Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung von unserer Seite haften wir nicht für Verluste oder Schäden, Gebühren oder zusätzliche Kosten, die aus der Nichteinhaltung dieser Verantwortlichkeiten entsanden sind.
3.3 Sie müssen sich vor Beginn des Umzugs eine Umzugsgutliste besorgen, die vom Eigentümer der Waren unterzeichnet wurde. Ansprüche an die Versicherung können ohne Umzugsgutliste nicht berücksichtigt werden.
4. Waren, die nicht zur Abholung oder Lagerung aufgegeben werden dürfen
4.1 Sofern nicht zuvor schriftlich von einem Direktor oder einem anderen autorisierten Vertreter des Unternehmens vereinbart, dürfen die folgenden Gegenstände nicht zum Transport oder Lagerung eingereicht werden. Folgende Waren werden unter keinen Umständen von uns transportiert oder gelagert.
Die unter 4.1.1 aufgeführten Gegenstände können Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sowie Brandgefahr darstellen. Die unter 4.1.2 bis 4.1.7 aufgelisteten Gegenstände sind mit anderen Risiken behaftet. Sie tragen selbst die Verantwortung für deren Transport und Lagerung.
4.1.1 Potenziell gefährliche, schädliche oder explosive Gegenstände, einschließlich Gasflaschen, Aerosole, Farben, Schusswaffen und Munition.
4.1.2 Schmuck, Uhren, Schmuckgegenstände, Edelsteine oder Metalle, Geld, Urkunden, Wertpapiere, Mobiltelefone, tragbare elektronische Geräte und Computer, Briefmarken- und Münzensammlungen oder ähnliche Sammlungen.
4.1.3 Waren, die die Verbreitung von Ungeziefer und Schädlingen begünstigen oder Befall oder Kontamination verursachen können.
4.1.4 Wir werden Sie, so bald wie möglich, schriftlich benachrichtigen, wenn eine der Waren unserer Meinung nach gesundheitsgefährdend, schmutzig oder unhygienisch ist oder Schädlinge anlockt und unter welchen Bedingungen wir bereit wären, solche Waren anzunehmen oder ob wir es ablehnen, sie zu akzeptieren. Sollten wir die Annahme verweigern, übernehmen wir keine Haftung.
4.1.5 Verderbliche Gegenstände und / oder solche, die eine kontrollierte Umgebung erfordern.
4.1.6 Alle Tiere, Vögel, Fische, Reptilien oder Pflanzen.
4.1.7 Waren, die eine spezielle Lizenz oder Genehmigung der staatlichen Behörden für den Export oder Import benötigen.
4.1.8 Unter keinen Umständen werden verbotene oder gestohlene Waren, Rauschmittel oder pornografisches Material von uns transportiert oder gelagert.
4.2 Wenn Sie solche Waren ohne unser Wissen einreichen, werden wir diese zur Rückgabe bereitstellen, und wenn Sie sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholen, können wir eine gerichtliche Verfügung beantragen, um über solche Waren, die in der Sendung gefunden wurden, zu verfügen. Sie erklären sich damit einverstanden, uns jegliche Gebühren, Aufwendungen, Schäden, Rechtskosten oder Strafen zu erstatten, die uns bei der Entsorgung der Waren entstehen.
5. Eigentum der Waren
5.1 Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung garantieren Sie, dass:
5.1.1 Die zu transportierende und / oder zu lagernde Ware Ihr Eigentum ist; oder
5.1.2 daß Sie vom Eigentümer der Waren oder von jeder Person, die ein rechtliches Interesse an den Waren hat, bevollmächtigt wurden, diese Vereinbarung einzugehen, und Sie haben den Eigentümer mit diesen Bedingungen vor dem Abschluss dieser Vereinbarung bekanntgemacht und seine Zustimmung dazu erhalten.
5.1.3 Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Durchführung dieser Vereinbarung eine andere Person Interesse an der Ware hat, werden Sie uns ihren Namen und ihre Adresse unverzüglich schriftlich mitteilen.
5.1.4 Sie leisten volle Entschädigung und zahlen uns die Kosten in Bezug auf jeglichen Anspruch auf Schaden und / oder Unkosten, die gegen uns erhoben werden, wenn eine der Aussagen in 5.1.1 oder 5.1.2 unwahr ist.
5.1.5 Wenn Sie die Verantwortung dieser Vereinbarung auf einen Dritten übertragen möchten, werden Sie uns schriftlich unter Angabe der vollständigen Namen und Anschrift benachrichtigen. Wir werden eine neue Vereinbarung für die Drittpartei aufsetzen. Unsere Vereinbarung mit Ihnen bleibt in Kraft, bis wir die unterzeichnete Vereinbarung von der Drittpartei erhalten haben.
6. Gebühren, wenn Sie den Umzug verschieben oder stornieren
6.1 Wir berechnen eine Anzahlung von £ 50 oder € 50 bei der Buchung, die vollständig zurückerstattet wird, wenn der gesamte Betrag 14 Tage vor dem Abholtermin bezahlt wurde.
6.2 Wenn Sie den vereinbarten Umzugstermin innerhalb von 3 Tagen vor dem Abholtermin verschieben, wird Ihre Zahlung für bis zu 12 Monaten gehalten, um einen anderen, für beide Seiten geeigneten Umzugstermin zu vereinbaren.
6.3 Wenn Sie diese Vereinbarung innerhalb von 3 Tagen vor dem Umzug vollständig stornieren, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Stornierungsgebühr von nicht mehr als 50% der gesamten Umzugskosten in Rechnung zu stellen.
7. Zahlung
7.1 Sofern von European Moving nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung des Gesamtbetrags 14 Tage vor Abholtermin oder Zustellung ab Lager fällig. Wenn die Zahlung nicht geleistet wurde, behalten wir uns das Recht vor, die Abholung oder die Auslagerung bis zur Zahlung zu verweigern.
8. Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung
8.1 Da wir den Wert Ihrer Waren nicht kennen, begrenzen wir unsere Haftung auf ein festes Limit pro Artikel. Die Höhe der Haftung, die wir innerhalb dieser Vereinbarung akzeptieren, ist in unseren Kosten für die Arbeit enthalten. Wenn Sie möchten, dass wir unsere Haftungsbeschränkung pro Artikel erhöhen, stimmen Sie zu, einen höheren Preis für die Arbeit zu zahlen, wie in der Bedingung 1.2.11 (unser Angebot) angegeben.
8.2 Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung, falls wir fahrlässig oder vertragswidrig gehandelt haben, zahlen wir Ihnen bis zu 40 € für jeden Gegenstand oder jedes Umzugskarton, die als direkte Folge von Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung unsererseits verlorengegangen oder beschädigt worden sind.
8.3 Für Waren, die an einen Ort außerhalb der Europäischen Union geliefert oder von dort abgeholt werden, gelten folgende Bedingungen:
8.3.1 Wir übernehmen keine Haftung für Transportschäden
8.3.2 Wir übernehmen keine Haftung für Waren, die von Zollbehörden oder anderen Regierungsbehörden beschlagnahmt, entfernt oder beschädigt wurden, es sei denn, dies ist unmittelbar Folge unserer Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung.
8.4 Für die Zwecke dieses Abkommens wird ein Gegenstand definiert als:
8.4.1 Der gesamte Inhalt einer Schachtel, eines Pakets, einer Packung, eines Kartons oder eines ähnlichen Behälters wird als ein Gegenstand betrachtet und ist insgesamt mit 40 € zu kompensieren.
8.4.2 Jedes andere Objekt oder Ding, das von uns transportiert, gehandhabt oder gelagert wird.
9. Schäden an Räumlichkeiten oder anderen Gegenständen, die keine Umzugsgüter sind
9.1 Da zum Zeitpunkt der Abholung oder Lieferung häufig Drittpartei-Firmen oder andere Personen anwesend sind, ist es nicht immer möglich festzustellen, wer für den Verlust oder die Beschädigung verantwortlich war. Daher ist unsere Haftung wie folgt begrenzt:
9.1.1 Wenn wir aufgrund von Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch zum Verlust oder zur Beschädigung von Räumen oder Sachen, die nicht zum Transport bestimmt sind, verantwortlich sind, beschränkt sich unsere Haftung auf die Reparatur des Schadens.
9.1.2 Wenn wir aufgrund Ihrer ausdrücklichen Weisung und gegen unseren Rat Schäden beim Ausführen der Umzugsarbeiten verursachen, und wenn der Transport der Waren in der Weise, wie Sie uns aufgefordert, wahrscheinlich Schaden verursacht, haften wir nicht.
9.1.3 Wenn wir verantwortlich sind für die Beschädigung Ihrer Räumlichkeiten oder von anderem Eigentum als Umzugsgütern, die transportiert und / oder gelagert werden sollten, müssen Sie dies in einem Schreiben oder auf der Lieferquittung so bald wie möglich nach dem Auftreten des Schadens, in jedem Fall innerhalb einer angemessenen Zeit, schriftlich festhalten. Dies ist grundlegend für das Abkommen.
10. Wegfall der Haftung
10.1 Für Schäden, die durch Feuer oder Explosionen verursacht werden, haften wir nicht, es sei denn, wir haben fahrlässig oder vertragswidrig gehandelt. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Waren gegen Transportschäden zu versichern.
10.2 Wir haften nicht für Verspätungen oder Versäumnisse bei der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieses Abkommens infolge von Krieg, Invasion, fremdenfeindlichen Handlungen, Feindseligkeiten (ob Krieg erklärt wird oder nicht), Bürgerkrieg, Terrorismus, Rebellion und / oder Staatsstreich, höherer Gewalt, widrigen Witterungsbedingungen, Streiks Dritter, verschobenne Überfahrten, Abfahrts- oder Ankunftszeiten, Hafenüberlastung oder anderen Ereignissen außerhalb unserer Kontrolle.
10.3 Ausser aufgrund unserer Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung haften wir nicht für Verlust, Beschädigung oder Nichtlieferung der Ware als Folge von:
10.3.1 Normaler Abnutzung, natürlicher oder allmählicher Verschlechterung, Leckage oder Verdunstung oder von verderblichen oder instabilen Waren. Dies schließt Waren ein, die in Möbeln oder Geräten zurückgelassen wurden.
10.3.2 Motten oder Ungeziefer oder einem ähnlichen Befall.
10.3.3 Reinigung, Reparatur oder Wiederherstellung, es sei denn, wir haben die Durchführung der Arbeiten veranlasst.
10.3.4 Veränderungen durch Wetterbedingungen wie Feuchtigkeit, Schimmel, Rost, Anlauffarben, Korrosion oder allmähliche Verschlechterung, sofern sie nicht direkt mit dem Eindringen von Wasser verbunden sind. ODER
10.3.5 Für alle Waren in Garderoben, Schubladen oder Geräten, oder in einer Verpackung, Bündel, Karton, Koffer oder einem anderen Behälter nicht von uns verpackt und ausgepackt.
10.3.6 Bei elektrischen oder mechanischen Störungen an Geräten, Instrumenten, Uhren, Computern oder anderen Geräten, es sei denn, es liegen Hinweise auf äußere Schäden vor.
10.3.7 Für Waren, die einen bereits bestehenden Mangel aufweisen oder an sich defekt sind.
10.3.8 Für verderbliche Güter und / oder solche, die eine kontrollierte Umgebung erfordern.
10.3.9 Strukturelle Schäden an Möbeln aus Spanplatten, die aus dem Zerbröckeln des Bretts resultieren.
10.3.10 Für Gegenstände, auf die in Abschnitt 4 Bezug genommen wird.
10.4 Keiner von unseren Mitarbeitern haftet Ihnen gegenüber für Verluste, Schäden, Fehllieferungen, Fehler oder Auslassungen im Rahmen dieser Vereinbarung.
10.5 bei Warenauslieferung vom Lagerhaus aus endet unsere Haftung mit der Übergabe der Ware an Sie oder Ihren Bevollmächtigten (siehe unten 11.1).
10.6 Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die von uns oder unseren Mitarbeitern oder Vertretern verursacht wurden, wenn
a. kein Verstoß gegen diese Vereinbarung durch uns oder durch einen unserer Mitarbeiter oder Vertreter vorliegt
b. ein solcher Verlust oder Schaden ist kein vernünftigerweise vorhersehbares Ergebnis eines solchen Verstoßes.
11. Schadensanzeige
11.1 Wenn Sie oder Ihr autorisierter Vertreter die Waren abholen, müssen wir über Verlust oder Beschädigung zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an Sie oder Ihren Vertreter oder innerhalb von 7 Tagen danach schriftlich informiert werden.
11.2 Bei Waren, die wir liefern, müssen Sie uns innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung durch uns eine schriftliche Mitteilung über Verluste und Schäden zukommen lassen. Wir können der Verlängerung dieser Frist nach Eingang Ihrer schriftlichen Anfrage zustimmen, vorausgesetzt, dass die Schadensanzeige innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Lieferung eingegangen ist. Die Zustimmung zu einer solchen Schadensanzeige wird nicht unbillig verweigert.
12. Verzögerungen beim Transit
12.1 Außer wegen Fahrlässigkeit oder Vertragsbruch haften wir nicht für Verspätungen auf dem Transportweg.
12.2 Wenn wir Ihre Ware ohne unser Verschulden nicht liefern können, werden wir sie einlagern. Die Vereinbarung wird dann erfüllt und alle zusätzlichen Dienstleistungen und Kosten, einschließlich Lagerung und Lieferung, werden Ihnen angelastet.
12.3 Von uns angegebene Laufzeiten werden geschätzt und beruhen auf Informationen, die uns zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Die Transportzeiten können aufgrund einer Reihe von Faktoren, die nicht unserer Kontrolle unterliegen, variieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Abfahrtszeiten, die von Frachtunternehmen/ Reedereien vorgenommen werden, Änderungen der von Frachtunertnehmen/ Reedereien verwendeten Routen und Hafenüberlastung. Wir werden Sie über wesentliche Änderungen der Transportzeiten informieren, sobald wir davon Kenntnis erhalten. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen aufgrund von Verzögerungen bei des Transports entstehen, es sei denn, sie sind direkt unserer Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung zuzuschreiben.
12.4 Wir haften nicht für verpasste Züge, Fähren oder Flüge. Wir stellen auf Anfrage Unterlagen oder schriftliche Erklärungen zur Verfügung, um bei Reiseversicherungsansprüchen zu helfen.
13. Unser Recht, die Waren zu behalten (Lien/Pfandrecht)
„Lien“ ist das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht, Waren zu behalten, bis der Kunde alle ausstehenden Gebühren bezahlt hat. Wir sind berechtigt, einige oder alle Waren zurückzuhalten und endgültig zu veräußern, wenn Sie die Gebühren und sonstigen fälligen Zahlungen gemäß dieser oder einer anderen Vereinbarung nicht bezahlen. (siehe auch Abschnitt 22). Dazu gehören alle Kosten, die wir in Ihrem Namen bezahlt haben. Während wir die Waren halten, sind Sie verpflichtet, alle Lagergebühren und andere Kosten (einschließlich Anwaltskosten) zu tragen, die uns in angemessener Weise entstanden sind, um unser Entgelt einzufordern und unser Pfandrecht geltend zu machen. Diese Geschäftsbedingungen gelten weiterhin.
14. Unser Recht, die Arbeit als Unterauftrag weiterzugeben
14.1 Wir behalten uns das Recht vor, einige oder alle Arbeiten als Unterauftrag weiterzuvergeben.
14.2 Wenn wir einen Untervertrag abschließen, gelten diese Bedingungen weiterhin.
15. Route und Transportart
15.1 Wir haben das Recht, die Art und den Weg, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden, sowie den Lagerort zu wählen.
15.2 Sofern in unserem Angebot nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, dürfen restliche Platz / Volumen / Kapazität unserer Fahrzeuge und / oder des Containers für Sendungen anderer Kunden genutzt werden.
16. Beratung und Information über internationale Umzüge
Wir werden uns bemühen, Ihnen aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, die Ihnen beim Import / Export Ihrer Waren von Nutzen sind. Informationen über Angelegenheiten wie nationale oder regionale Gesetze und Vorschriften, die jederzeit geändert und interpretiert werden können, werden in gutem Glauben zur Verfügung gestellt und basieren auf den bestehenden bekannten Umständen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, weitere Informationen einzuholen, um die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.
17. Anwendbares Recht
Für Streitigkeiten zwischen uns gilt das nicht ausschließliche Recht und die Zuständigkeit der Gerichte des Vereinigten Königreichs. Abweichende Gesetze oder die Zuständigkeit örtlicher Gerichte können, vorbehaltlich unserer schriftlichen Zustimmung vor Beginn der Arbeiten oder Dienstleistungen, Anwendung finden.
18. Adresse für die Lieferung gelagerter Umzugsgüter
18.1 Wenn Sie uns anweisen, Ihre Waren zu lagern, müssen Sie eine korrekte und aktuelle Adresse und Telefonnummer angeben und uns mitteilen, wenn sich diese ändern. Korrespondenz und Benachrichtigungen gelten als von Ihnen empfangen sieben Tage nach dem Versand per Post an Ihre letzte uns gemeldete Adresse.
18.2 Wenn Sie keine Adresse angeben oder auf unsere Schreiben oder Mitteilungen nicht reagieren, können wir solche Bekanntmachungen in einer öffentlichen Zeitung in der Region veröffentlichen, zu oder von der die Umzugsgüter transportiert wurden. Eine solche Mitteilung gilt als von Ihnen erhalten sieben Tage nach dem Veröffentlichungsdatum der Zeitung. Hinweis: Wenn wir nicht in der Lage sind, Sie zu kontaktieren, berechnen wir Ihnen alle Kosten, die bei der Ermittlung Ihres Aufenthaltsortes anfallen.
19. Umzugsgutliste oder Quittung
Wenn wir eine Liste Ihrer Umzugsgüter (Umzugsgutliste) oder eine Quittung erstellen und Ihnen zusenden, wird diese als korrekt akzeptiert, es sei denn, Sie schreiben uns innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum unserer Sendung oder innerhalb einer angemessenen, zwischen uns vereinbarten Frist, um uns über Fehler oder Auslassungen zu informieren.
20. Änderung der Lagerkosten
Wir überprüfen unsere Lagerkosten regelmäßig. Sie werden 30 Tage im Voraus schriftlich über eventuelle Erhöhungen informiert.
21. Unser Recht, die Waren zu veräußern oder zu entsorgen
Wenn die Zahlung unserer Gebühren in Bezug auf Ihre Waren in Verzug ist, und wenn wir Sie drei Monate im Voraus benachrichtigen, sind wir berechtigt, Sie zu verpflichten, Ihre Waren aus unserer Obhut zu entfernen und alle an uns zu zahlenden Beträge zu bezahlen. Wenn Sie nicht alle ausstehenden Beträge, die uns zustehen, bezahlen, können wir einige oder alle Waren ohne weitere Benachrichtigung veräussern oder darüber verfügen. Die Kosten für den Verkauf oder die Entsorgung werden Ihnen in Rechnung gestellt. Der Nettoerlös wird Ihrem Konto gutgeschrieben und etwaige Überschüsse werden Ihnen ohne Zinsen gutgeschrieben. Wenn der fällige Betrag nicht vollständig eingegangen ist, können wir versuchen, das Guthaben von Ihnen zurückzuerhalten.
22. Kündigung
Wenn Sie Ihren Lagerungsvertrag kündigen möchten, müssen Sie es uns mindestens 2 Werktage im Voraus mitteilen. Wenn wir die Waren früher freigeben können, werden wir dies tun, vorausgesetzt, dass Ihre Zahlungen bei uns eingegangen sind. Die Lagerkosten sind zahlbar bis zu dem Tag, an dem die Kündigung hätte wirksam werden sollen.
23. Verweigerung der Arbeit
Wir behalten uns das Recht vor, die Arbeit zu verweigern, ohne unsere Ablehnung zu rechtfertigen, falls der Kunde uns ungenau oder mangehaft über die Arbeit informiert hat, die erforderlich ist. Bereits geleistete Anzahlungen werden ohne Rückerstattung behalten.[/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]